Leitlinien
Leitlinien der deutschen Pelzbranche zum Tier- und Artenschutz.
Die deutsche Pelzbranche ist in der Verantwortung. Sie muß für eine einwandfreie
legitime Herkunft der von ihr genutzten Naturgüter garantieren.
1. Die gesamte Pelzbranche in der Bundesrepublik Deutschland, ihre Betriebe und jeder einzelne Mitarbeiter teilen mit allen Menschen die Fürsorgepflicht gegenüber der Natur, ihrer Artenvielfalt und ihren Ressourcen.
2. Mehr als andere sind wir als Branche dem Schutz wildlebender Tierarten vor Übernutzung oder Ausrottung verpflichtet, ebenso der fürsorglichen Haltung jener Tiere, die der Mensch aufzieht, um sich und seine Haus- und Nutztiere zu ernähren oder sich zu kleiden.
3. Wir bekennen uns dazu, daß auch wirtschaftliches Denken an ethische Normen gebunden sein muß und die Verantwortung des Menschen für die Natur und ihre Ressourcen zu berücksichtigen hat. Das Ziel, diese zu schonen und zu bewahren, verfolgen wir für gegenwärtige und kommende Generationen.
4. In unserem traditionsreichen Handwerk, Handel und Gewerbe nutzen wir Häute von Tieren für elementare Bedürfnisse des Menschen nach Wärme, Schutz und Schmuck.
5. Für den Umgang mit Haus- und Nutztieren allgemein und mit Pelztieren im besonderen fühlen wir uns verpflichtet, deren Bedürfnisse und Anpassungsfähigkeit an die Aufzucht und Haltung durch den Menschen zu erforschen und auf eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Praxis unter Kontrolle von Veterinären zu drängen. Das Schlachten oder Töten der Tiere muß angstfrei und leidensarm erfolgen.
6. Wir stehen zu den Gesetzen, Verordnungen und Ausfuhrbestimmungen zum Tier- und Artenschutz. Die gleiche Verpflichtung verlangen wir von Farmern, Züchtern, Jägern und Trappern.
7. Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen und darüber zu wachen, daß durch unser Handwerk und Gewerbe keine Tierart in Ausrottungsgefahr gerät. Da wir die Erhaltung natürlicher Lebensräume nur wenig beeinflussen können, fordern wir für den Schutz der Spezies und ihrer Biotope eindeutige gesetzliche Regelungen, Vorschriften und Kontrollen sowie deren strikte Durchsetzung.
8. Beim Nachweis oder begründeten Verdacht einer Artgefährdung sind wir bereit, mit Verzicht oder Selbstbeschränkung über geltendes Recht hinauszugehen. Sinnvolle Projekte der Populations-Erfassung wildlebender Tiere und der Verhaltensforschung für gehaltene Kreaturen werden wir mit finanzieller Förderung unterstützen.
Im Bewußtsein unserer Verantwortung verpflichten wir uns, diese Leitlinien
einzuhalten und alles daranzusetzen, die in ihnen ausgedrückten Ziele zu
verwirklichen. Wer dagegen verstößt, wird – von möglichen rechtlichen Konsequenzen
abgesehen – aus unserer Gemeinschaft und den Vereinigungen der deutschen
Pelzbranche ausgeschlossen.
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